18. Juni 2016

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen über  zwischen Pipe & Lighter Center, Holger Raasch e.K., Dorfstrasse 6, 21521 Dassendorf (im Folgenden: P&LC) und ihren Kunden. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

2. Nutzungsvoraussetzungen
Die von P&LC angebotenen Serviceleistungen dürfen nur von volljährigen und unbeschränkt geschäftsfähigen Kunden genutzt werden. Vertragssprache ist deutsch.

3. Verfügungsberechtigung
Der Kunde versichert, dass der zur Reparatur oder Erstellung eines Kostenvoranschlags versendete Artikel frei von Rechten Dritter ist oder der Kunde durch Vollmacht oder aufgrund anderen Rechtsgeschäfts hinreichend verfügungsberechtigt ist.

§ 2 Reparatur- und Leistungsumfang

1. Reparaturumfang
Die Reparaturleistung ist auf die fach- und sachgerechte Durchführung der zur Beseitigung angegebenen Reparaturmaßnahmen gerichtet. Die Reparaturmaßnahmen können sowohl in der Reparatur und/oder Wiederherstellung defekter oder abgenutzter Teile und/oder in dem kompletten Austausch von defekten Einzelteilen durch Ersatzteile bestehen.

2. Ersatzteile
Soweit verfügbar, werden stets Originalersatzteile für den Austausch defekter Einzelteile verwendet. Sind Originalersatzteile nicht verfügbar, ist der Techniker berechtigt, Ersatzteile anzufertigen oder andere Ersatzteile zu verwenden. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe der ersetzten Teile.

3. Unmöglichkeit
Kann trotz sach- und fachgerechter Durchführung der Reparatur/ Prüfung des Reparaturbedarfs die Reparatur nicht durchgeführt werden, weil insbesondere die hierfür notwendigen Ersatzteile nicht vorhanden sind oder nicht beschafft oder nicht angefertigt werden können und waren diese Sachverhalte bei Abschluss des Vertrags nicht erkennbar, wird P&LC von seiner Leistungspflicht frei und ist berechtigt, den Vertrag zu beenden.

4. Vertragsschluss Kostenvoranschlag
Der Vertrag zur Erstellung eines Kostenvoranschlags zwischen P&LC und dem Kunden kommt durch Zusendung des Artikels, sowie der schriftlichen Angabe des Kunden zur Erstellung eines Kostenvoranschlages an P&LC zu Stande. Sollte sich der Kunde gegen die Ausführung einer Reparatur entscheiden, ist die Erstellung des Kostenvoranschlags entgeltpflichtig. P&LC ist zwei Wochen an den Kostenvoranschlag gebunden.

5. Vertragsschluss Reparaturvertrag
Der Vertrag über die Reparatur eines Artikels kommt zwischen P&LC und dem Kunden durch durch Zusendung des Artikels an P&LC zu Stande.

6. Eingeschrägte Reparatur
Wünscht der Kunde bei der Erteilung des Auftrags eine Reparatur oder Austausch ausschließlich bestimmter Teile und/oder die Behebung ausschließlich bestimmter Mängel, wird P&LC nur die in Auftrag gegebenen konkreten Leistungen ausführen, nicht aber die Funktionstüchtigkeit des Produkts an sich herstellen. In solchen Fällen ist es möglich, dass das Produkt trotz ordnungsgemäß ausgeführtem Auftrag schwerwiegende Funktionsstörungen aufweist.

§ 3 Preiserstellung und Zahlung
1. Sämtliche kommunizierten und angegebenen Preise sind in EURO und verstehen sich inklusive der aktuell geltenden Umsatzsteuer.

Ausnahme Unternehmer: alle kommunizierten und angegebene Preise sind exclusive der Umsatzsteuer.

2. Für die Berechnung werden der erforderliche Zeitaufwand und die zur Service-Leistung benötigten Ersatzteile zugrunde gelegt.

3. Die Fertigstellung wird dem Kunden unter Mitteilung des Rechnungsbetrages angezeigt.

4. Die Auslieferung des Artikels an den Kunden erfolgt nur durch Zahlung per Vorkasse (Überweisung), barer Bezahlung bei Selbstabholung oder Zahlung der Nachnahme bei Postversand.

Ausnahme Unternehmer: Soweit nicht anderes vereinbart, ist die Auslieferung auch durch Zahlung per SEPA Lastschrift möglich. Die Zahlungsfrist des entsprechenden Rechnungsbetrag ist auf der Rechnung aufgeführt. Nach Ablauf der Zahlungsfrist beginnt der Zahlungsverzug.

5. Zahlungsverzug
Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung (auch Proforma-Rechnung) bei P&LC eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet (8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank bei Rechtsgeschäften mit Unternehmer). Sollte der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, so behält sich P&LC vor, Mahngebühren in Höhe von 2,50 Euro in Rechnung zu stellen. Dem Kunden verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass P&LC kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 4 Versand und Kosten des Versandes

1. Alle Fracht-, Frachtneben – und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Die Rücksendung von P&LC an den Kunden erfolgt in geeigneter, handelsüblicher Verpackung.

2. Bei Rückgabe des Gegenstandes geht die Gefahr mit der Übergabe an die Post oder an einen Spediteur/Frachtführer oder Paketdienst auf den Kunden über. Das gilt auch, wenn und wann der Artikel das Betriebsgelände von P&LC anderweitig verlassen hat.

3. Es ist Sache des Kunden, etwaige Transportschäden gegen den Frachtführer u.a. geltend zu machen und dabei einzuhaltende Fristen selbst zu beachten.

§ 5 Widerrufsbelehrung für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen (Dienstleistungen)

1. Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, P&LC, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

– Ende der Widerrufsbelehrung –

2. Besondere Hinweise zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und Sie gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verlieren.

§ 6 Gewährleistung, Garantie

1. P&LC gewährt eine Garantie von sechs Monaten auf die durchgeführte Arbeit und den verwendeten Ersatzteilen. Mängel in Bezug auf die durchgeführte Reparatur werden am betreffenden Gegenstand unentgeltlich nachgebessert, wenn und soweit sie von P&LC zu vertreten sind und bei der Versendung oder Abholung vorhanden waren.

2. Diese Garantie schließt den normalen Verschleiß und Schäden, die auf Unfälle oder mangelnde Sorgfalt zurückzuführen sind als auch natürliche Alterungserscheinungen aus. Ebenso erlischt der Garantieanspruch bei offensichtlich physischen Beschädigungen (Stöße, Dellen, Beschädigungen, usw.).

3. Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde P&LC Zeit und Gelegenheit zu gewähren und dafür zu sorgen, dass der reparierte Gegenstand unverzüglich nach Feststellung dieser Mängel zur Untersuchung und zur Durchführung der Gewährleistungsmaßnahmen P&LC zur Verfügung steht. Werden Mängel auch nach zweimaligem Nachbesserungsversuch nicht behoben, so hat der Kunde Anspruch auf Rücktritt oder Minderung.

4. Jegliche Haftung entfällt, wenn der Kunde, ohne vorheriges Einverständnis von P&LC, Mängel- beziehungsweise Schadensbeseitigungen vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt. Einen Anspruch auf Erstattung dadurch entstehender Kosten hat der Kunde nicht.

5. Schadensersatz für Mängel an dem Artikel leistet P&LC nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dieser Ausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.

6. Die Mängelansprüche verjähren innerhalb eines Jahres.

§ 7 Haftung

1. Haftungsausschluss, Disclaimer
P&LC sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften unter nachstehendem Vorbehalt nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit betrifft die Haftung nur die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, folglich solcher Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, haftet P&LC im Falle eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens.

2. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.